Bei der Beurteilung des GdS von Hautkrankheiten sind Art, Ausdehnung, Sitz, Auswirkungen
auf den Allgemeinzustand, Begleiterscheinungen (wie Jucken, Nässen,
Brennen, unangenehme und abstoßende Gerüche) und die Rezidivbereitschaft
bzw. die Chronizität sowie die Notwendigkeit wiederholter stationärer Behandlung
zu berücksichtigen. Bei Hautkrankheiten mit stark schwankendem Leidensverlauf
kommt ein Durchschnitts-GdS in Betracht. Bei Kindern können sich Hautkrankheiten
schwerer auswirken als bei Erwachsenen.
Narben können durch Ausdehnung, Beschaffenheit (z.B. Verhärtung, Verdünnung,
Narbenzüge), Sitz oder Einwirkung auf ihre Umgebung zu Störungen führen. Bei
flächenhaften Narben nach Verbrennungen, Verätzungen und ähnlichem muss
außerdem die Beeinträchtigung der Haut als Schutz-, Ausscheidungs- und Sinnesorgan
berücksichtigt werden. Diese Störungen bestimmen die Höhe des GdS.
Bei Entstellungen ist zu berücksichtigen, dass sich Schwierigkeiten im Erwerbsleben,
Unannehmlichkeiten im Verkehr mit fremden Menschen sowie seelische
Konflikte ergeben können.